Opodo Reiseblog icon
Opodo Reiseblog
  •   3 min read

Mit dem Beginn der Sommerferien nimmt die Zahl der Reisenden zu und damit kommt es oft auch vermehrt zu Problemen bei Flugverspätungen und Flugstreichungen. Für solche Situationen gibt es gesetzlich geregelte Fluggastrechte – wir zeigen euch,  wann und wie ihr bei einer Flugverspätung Entschädigung erhaltet und was sonst noch wichtig ist.

Wir von Opodo haben einen Leitfaden für euch vorbereitet, damit ihr wisst, was zu tun ist, wenn der Flug ausfällt oder sich stark verspätet.

Fluggastrechte, Fluggastrechte-Verordnung

Verspätungen, Annullierungen oder anderen Flug-Probleme. Findet heraus, wann ihr dank der Fluggastrechte das Recht auf eine Entschädigung, Rückerstattung oder andere Maßnahmen habt

Welches Gesetz schützt mich?

Die EU Verordnung CE261 / 2004 bestimmt die Rechte und Pflichten der Passagiere, die mit dem Flugzeug in ein bzw. aus einem europäischen Land verreisen oder mit einem Flugzeug einer Fluggesellschaft reisen, dass unter einer europäischen Flagge fliegt.

Was für Fluggastrechte habe ich?

Im Falle der Nichtbeförderung, Flug-Annullierung oder großer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft  eine alternative Art der Beförderung (kostenloser Wechsel auf einen anderen Flug) oder eine volle Rückerstattung des Tickets innerhalb von 7 Tagen gewährleisten. Darüber hinaus kann es zusätzliche Entschädigungen geben, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

FLUG-ANNULIERUNG / FLUGAUSFALL ENTSCHÄDIGUNG

Wenn euer Flug annulliert wird und ihr darüber nicht mindestens 14 Tage im Voraus informiert werden, habt ihr folgende Ansprüche:

  • Das Recht auf Information, Unterstützung und Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Art der Beförderung (kostenloser Wechsel auf einen anderen Flug). Die Fluggesellschaft muss die notwendige Unterstützung gewährleisten: genügend Nahrung und Getränke, zwei Telefonanrufe oder E-Mail-Zugang und, falls erforderlich, eine oder mehrere Nächte in einer Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
  • Das Recht auf Kompensation zwischen €250 und €600 je nach Flugstrecke, was bedeutet, dass je weiter entfernt das Flugziel ist, desto höher die Kompensation sein wird. Diese Beträge können um 50% reduziert werden, wenn die Fluggesellschaft einen alternativen Transport bietet und die Verzspätung der Ankunft am Zielort vermindert.

Bitte beachtet, dass diese Bedingungen nicht angewendet werden können, wenn die Fluggesellschaft den Flugausfall bzw. die Flugverspätung wegen höherer Gewalt begründet, wie z.B. widrigen Wetterbedingungen, Streiks, politische Instabilität oder Sicherheitsbedrohungen. Und falls der Passagier den von der Airline angebotenen alternativen Flug akzeptiert, kann die Erstattung des Originaltickets nicht eingefordert werden.

LANGE VERSPÄTUNG

Sollte euer Flug eine lange Verspätung haben, habt ihr dank der Fluggastrechte folgende Ansprüche:

  • Recht auf Hilfeleistung, ab 2 Stunden Verspätung bei Kurzstreckenflügen (1.500 km) und ab 4 Stunden Verspätung bei längeren Flügen (3.500 km).
  • das Recht auf Erstattung, wenn der Flug mit mehr als 5 Stunden verspätet abhebt.
  • Wenn das endgültige Reiseziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr nach der ursprünglich angegebenen Ankunftszeit erreicht wird, hat der Passagier das gleiche Recht auf eine Entschädigung, wie im Falle einer Annullierung des Fluges, es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Flugverspätung durch höhere Gewalt verursacht wurde.

NICHTBEFÖRDERUNG / ÜBERBUCHUNG

Im Falle, dass die Fluggesellschaft nicht genügend Sitzplätze im Flugzeug hat um alle Passagiere mit einer bestätigten Buchung transportieren zu können (Überbuchung), kann die Airline veranlassen, dass Passagiere, die freiwillig auf einen Platz in dem gebuchten Flug verzichten, eine Erstattung erhalten. Wenn es keine Freiwilligen gibt und die Nichtbeförderung gegen den Willen des Passagiers geschieht, hat der betroffene Passagier folgende Rechte:

  • Recht auf Information, das in der Aushändigung eines gedruckten Dokuments durch die Fluggesellschaft mit allen Bedingungen der Hilfe und Entschädigung besteht.
  • Recht auf Hilfeleistung. Die Fluggesellschaft muss die notwendige Unterstützung bieten: genügend Nahrung und Getränke, zwei Telefonanrufe oder E-Mail-Zugang und, falls erforderlich, eine oder mehrere Nächte in einer Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
  • Recht auf Erstattung oder eine alternative Art der Beförderung
  • Das Recht auf Kompensation zwischen €250 und €600 je nach Länge der Flugstrecke. Diese Beträge können um 50% reduziert werden, wenn die Fluggesellschaft einen alternativen Transport bietet und die Verzspätung der Ankunft am Zielort vermindert.

STREIK

Es gibt zwei verschiedene Szenarien, die von der Art des Streiks abhängig sind:

  • Im Falle eines Streiks der Piloten oder der eigenen Mitarbeiter der Fluggesellschaft: betroffende Passagiere können den Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises bei der Fluggesellschaft geltend machen, und haben auch das Recht auf eine Entschädigung.
  • Wenn der Streik nicht durch die Airline hätte abgewendet werden können (z.B. Streik der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals): Die Passagiere haben das Recht, ihre Tickets zurückzubekommen, aber die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen, da die Streik-Ursachen außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

PROBLEME MIT DEM GEPÄCK / GEPÄCKVERLUST

Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck hat der betroffende Passagier das Recht, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung von bis zu €1.220 zu verlangen.

Um seinen Anspruch geltend machen hat die betroffene Person 7 Tage Zeit (21 Tage bei verspätetem Gepäck). Die Form der Einreichung des Anspruchs auf Entschädigung hängt von den Prozessen der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

fluggastrechte

Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

Im Falle der Annullierung/Verspätung von Flügen müssen Sie Ihre Beschwerde / Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt an die ausführende Fluggesellschaft richten.

Wenn ihr weitere Fragen habt oder Beratung zu einem bestimmten Fall fragen benötigt, kontaktiert einfach unseren Kundenservice – wir werden unser Bestes geben, eure Fragen zu klären.

Weitere Fluggastrechte-Informationen erhaltet ihr auch beim Luftfahrt-Bundesamt!

footer logo
Made with for you
CMP